Batteriegesetz

Hinweise zur Rücknahme von Altbatterien

Nach dem Batteriegesetz (BattG) dürfen Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien daher gesetzlich verpflichtet. Wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien (mit Ausnahme von Produkten mit eingebauten Altbatterien) verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen.

Altbatterien können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:

Unser Vorlieferant ist seiner Meldepflicht beim Umweltbundesamt nachgekommen.

krMedia Services
Auf dem Wirth 10
52477 Alsdorf
Deutschland

Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Schadstoffhaltige Batterien sind mit chemischen Symbolen besonders gekennzeichnet. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes - dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

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